Europäischer Gerichtshof kippt Vorratsdatenspeicherung

Der Europäische Gerichtshof hat am 08.04.2014 entschieden, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ungültig ist. Begründet wurde dies mit zu großen Einschränkungen der Persönlichkeitsrechte durch diese Maßnahme.

Damit ist Deutschland nicht mehr verpflichtet, eine Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Bundesjustizminister Heiko Maas lies mitteilen, dass er keine Grundlage mehr sehe, diese einzuführen, auch wenn dies im Koalitionsvertrag so vereinbart sei. Damit rückt er von seiner Aussage von Februar ab, als er sagte, eine Vorratsdatenspeicherung komme auf jeden Fall.

Ähnlich sieht dies auch der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar.

Das Bundesinnenministerium interpretiert die Entscheidung anders. Das Urteil würde die Vorratsdatenspeicherung (hier als „Mindestspeicherfrist“ bezeichnet) nicht grundsätzlich verbieten, sondern die Voraussetzungen genau definiert. Bundesinnenminister Thomas de Maizière betont, dass das Gesetz zur Aufklärung schwerer Straftaten notwendig sei.

Tatsache ist aber, dass ähnliche Maßnahmen wie Telefonüberwachung nur selten für die Aufklärung schwerer Verbrechen verwendet werden, sondern für kleinere Vergehen, wie Statistiken zeigen.

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