Neues Telemediengesetz vom Bundestag beschlossen
Der Bundestag hat das neue Telemediengesetz (TMG) beschlossen. Damit können mit diesem neuen Gesetz Strafverfolger bereits zur vorbeugenden Straftatverfolgung Bestandsdaten von Anbietern anfordern. Eine Verfassungsbeschwerde ist angekündigt.