Speicherung von IP-Adressen bei T-Online rechtswidrig
Das Amstgericht Darmstadt erklärte gestern die Speicherung von IP-Adressen bei T-Online für rechtswidrig. Das Gericht wies in der Urteilsbegründung darauf hin, daß IP-Adressen für Abrechnungszwecke nicht relevant seien.